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   BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56   

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BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56 (https://dejure.org/1959,79)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1959 - VI C 215.56 (https://dejure.org/1959,79)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1959 - VI C 215.56 (https://dejure.org/1959,79)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen Ernennung bei einer hierauf fußenden späteren Ernennung; Anwendung der politischen Alternative des § 7 Gesetz zu Art. 131 GG bei fehlender beförderungsähnlicher Verbesserung des neuen Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 305
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56
    Zur tatsächlichen Vermutung, daß politische Beweggründe einer früheren beamtenrechtlichen Ernennung auch bei einer hierauf fußenden nachfolgenden Ernennung fortgewirkt haben (Bestätigung von BVerwGE 5, 275).
  • BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62

    Vermutung für das Fortwirken überwiegend politischer Motive bei nachfolgenden

    Danach begründet die Feststellung der überwiegend politischen Motivation einer Ernennung oder Beförderung die - allerdings widerlegbare - Vermutung, daß auch eine spätere - auf jener tatsächlich fußende - Ernennung oder Beförderung überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, und zwar mit der Folge, daß eine bei der von Amts wegen gebotenen Aufklärung des Sachverhalts etwa verbleibende Ungewißheit in Umkehr der materiellen Beweislast zu Lasten des betroffenen Beamten geht (vgl. BVerwGE 3, 110 [113, 115]; 5, 275 [278]; 8, 305 [307]).

    Die Annahme einer Fortwirkungsvermutung in dem dargelegten Sinne beruht auf dem allgemeinen Erfahrungssatz, daß in den genannten Fällen besonders gewichtige Beweisanzeichen dafür vorliegen, daß auch die gesamte weitere Laufbahn des Beamten - und zwar nicht nur bei demselben Dienstherrn (vgl. hierzu BVerwGE 8, 305 [307]) - entscheidend unter dem Einfluß der engen Verbindung zum, Nationalsozialismus gestanden hat, zumal wenn es sich - wie hier beim Kläger - um einen "Alten Kämpfer" und SA-Führer handelte, dem erst infolge seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus der Zugang zur Beamtenlaufbahn eröffnet worden war.

    Wenn das Revisionsgericht auf die Berücksichtigung dieser Vermutung hinwirkt, so handelt es im Rahmen seiner Aufgabe, für die richtige Anwendung des materiellen Rechts und damit auch für die Beachtung der Grundlagen der Beweiswürdigung, hier der allgemeinen Erfahrungssätze, Sorge zu tragen (vgl. BVerwGE 8, 305 [307]; Urteile vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 56, vom 16. Mai 1963 - BVerwG II C 118.61 - und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).

  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61

    Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen

    Die Vermutung spreche dafür, daß ihm auch die folgenden hierauf fußenden Ernennungen und Beförderungen überwiegend aus diesem Beweggrund zuteil geworden seien (BVerwGE 5, 275; 8, 305) [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56].

    Die Darlegungen im angefochtenen Urteil zu § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 mit dem Ergebnis, daß sämtliche Ernennungen und Beförderungen des früheren Klägers unberücksichtigt bleiben müssen, lassen eine unrichtige Rechtsanwendung nicht erkennen; sie stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zur Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen (BVerwGE 5, 275 [278]; 8, 305 [307]).

    Das Berufungsgericht hat bei seiner Darlegung, die Vermutung spreche dafür, daß die politischen Beweggründe der Ernennung des früheren Klägers zum Stadtassistenten bei seinen folgenden, hierauf fußenden Ernennungen und Beförderungen fortgewirkt hätten, auf die Entscheidung BVerwGE 8, 305 Bezug genommen.

  • BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62

    Anfechtung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung - Voraussetzungen für die

    Schon diese Mängel führen auf die Sachrüge der Revision zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung; denn das Revisionsgericht hat im Rahmen seiner Aufgabe, auf die richtige Anwendung des materiellen Rechts hinzuwirken, auch für die Beachtung der Grundlagen der Beweiswürdigung Sorge zu tragen (BVerwGE 8, 305 [307]).

    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Vermutung des Fortwirkens überwiegend parteipolitischer Beweggründe sich nur auf diejenigen - späteren - Ernennungen und Beförderungen erstreckt, die auf der die Vermutung auslösenden Ernennung oder Beförderung "fußen" (BVerwGE 5, 275 [278]; BVerwGE 8, 305 [307]).

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